Hinweise zur Trinkwasserversorgung
auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
-Anlage 3 zum Antrag auf Standrohrausgabe-
Grundsätzliches
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um die Trinkwasserqualität zu erhalten, kommt der Qualität und Pflege der verwendeten Trinkwasserleitungen und Bauteilen – wie bei anderen Lebensmittelverpackungen auch – eine entscheidende Bedeutung zu. Auch zum Spülen von Geschirr muss Trinkwasser verwendet werden. Die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Trinkwasserversorgung sind durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) und technische Regelwerke festgelegt. Neben den Bauteilen können auch die Betriebsbedingungen Einfluss auf die Güte des Trinkwassers haben. Deshalb ist zur hygienischen Vorsorge der Auswahl und der Handhabung der Leitungen und Bauteile besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Das Versorgungsunternehmen liefert Trinkwasser von hoher Qualität bis an die Übergabestelle. Dieses wird eingehend und regelmäßig untersucht und vom Gesundheitsamt im Rahmen staatlicher Gesundheitsaufsicht überwacht. Das örtliche Gesundheitsamt ist berechtigt auf Veranstaltungen die Trinkwasserqualität zu überprüfen und Proben zu nehmen.
Ab der Übergabestelle (Hydrant) obliegt dem Veranstalter oder Betreiber die Verantwortung für die Weiterverteilung und damit für die Trinkwasserqualität. (vgl. AVBWasserV)
Damit diese Qualität bis zur Entnahmestelle erhalten bleibt, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Verwendung geeigneter Materialien
- Die für die weitere Verteilung verwendeten Leitungsmaterialien und Bauteile dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. Es dürfen nur Materialien verwendeten die die entsprechenden
Prüfzeugnisse (KTW, DVGW, W 270) besitzen. - Grundsätzlich können alle DVGW-geprüften Trinkwasserleitungsmaterialien verwendet werden. Die
verwendeten Leitungen müssen lichtundurchlässig, UV-beständig oder -geschützt und ausreichend druckbeständig sein (10 bar). Verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Dichthilfsmittel) müssen das DVGW-Prüfzeichen haben oder gesundheitlich unbedenklich und restlos ausspülbar sein. Anforderungen an den Aufbau - Durch kurze Verbindungen und kleine Querschnitte soll die Verweilzeit des Trinkwassers von der
Übergabestelle zur Entnahmestelle möglichst kurz gehalten werden. - Querverbindungen zwischen verschiedenen Abnahmestellen (z.B. Verkaufswagen) sind nicht zulässig.
- Für jede Abnahmestelle muss eine Sicherheitseinrichtung gegen Rückfließen (Siehe DIN 1988-4), abhängig vom jeweiligen Gefährdungsgrad (mindestens Sicherungskombination), vorgesehen werden.
- Die Trinkwasser-Installation der angeschlossenen Abnahmestellen muss ebenso wie ortsfeste Trinkwasser-Installationen den technischen Regeln entsprechen. Dies bedeutet z.B., dass auch die im Anschluss verwendeten Maschinen und Apparate, wie gewerbliche Geschirrspülmaschinen, über ein DVGW-Prüfzeichen verfügen müssen.
- Bestehen Zweifel an der Ausführung der Trinkwasser-Installation der Abnahmestellen, wird dringend
empfohlen, diese einem eingetragenen Installateurunternehmen zur Überprüfung oder gegebenenfalls Neuinstallation vorzustellen.
Fachgerecht Erstellung der Anlage
- Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur Standrohre oder Vorrichtungen des örtlichen
Versorgungsunternehmens eingesetzt werden, die von fachkundigen Personen installiert werden
müssen. - Die Standrohre oder Vorrichtungen sind mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Rücksaugen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgerüstet.
- Vor dem Anschluss der weiteren Installation müssen der Hydrant und das Standrohr ausreichend gespült werden. Die weitere Installation der Leitungen ist ausschließlich durch geeignetes Fachpersonal vorzunehmen. Dieses steht bei einem Installationsunternehmen zur Verfügung, das in ein Installateursverzeichnis eingetragen ist.
Geordneter Betrieb
- Vor Inbetriebnahme sind die Leitungssystem gründlich zu reinigen und kräftig zu spülen (maximale
Strömungsgeschwindigkeit und mehrfacher Austausch des Leitungsinhaltes). - Bestehen Zweifel an der Sauberkeit der Anlagen ist ggf. eine Desinfektion vorzunehmen. Bei Fragen zu Desinfektionsmitteln wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt oder an einschlägige Fachfirmen.
- Ebenfalls ist nach längerer Stagnation (z.B. über Nacht) die Anlage gründlich zu spülen.
- Die Leitungen sollten möglichst so verlegt werden, dass Temperaturerhöhungen z.B. durch starke
Sonneneinstrahlung vermieden werden. Ebenso ist ein permanenter Durchfluss hilfreich. - Es sind tägliche Kontrollen der oberirdisch verlegten, ungeschützten Trinkwasserleitungen auf
Unversehrtheit durchzuführen. - Leitungen und Anschlüsse sind vor Verschmutzungen zu schützen. Es ist darauf zu achten, dass die
verwendeten Leitungen ausschließlich für den Trinkwassereinsatz benutzt werden. Dies wird durch eine entsprechende Kennzeichnung der Leitungen erreicht. - Für die Zeit der Nichtbenutzung sind die verwendeten Leitungen vollständig zu entleeren und zusammen mit den anderen Bauteilen sauber und trocken zu lagern.
Für Rückfragen oder bei auftretenden Störungen stehen Ihnen die örtlichen Vertraginstallationsunternehmen, die Fachleute des jeweiligen Versorgungsunternehmens und das Gesundheitsamt sicherlich gerne zur Verfügung.