Anlagen Außerbetriebnahme

Hinweis: Die Vorlaufzeit für die Demontage von Netzanschlüssen beträgt aufgrund von Ressourcenengpässen bei unseren Tiefbaudienstleistern aktuell 6 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit beim Abriss von Gebäuden.

Wichtig: Zähler werden grundsätzlich nur von Mitarbeitern der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co.KG ausgebaut. Wird der Anschluss Gas oder Wasser durch den Ausbau des Zählers inaktiv (es erfolgt keine Abnahme mehr), so ist die Demontage des entsprechenden Netzanschlusses ebenfalls zu beauftragen.

Erteilen Sie den Auftrag zur Demontage des Gaszählers / Netzanschlusses, weil als neue Heizquelle eine Wärmepumpe installiert wurde, so fragen Sie deren Leistung bitte bei uns an. – Anfrage – Die Prüfung, ob eine Netzanschlussverstärkung erforderlich ist oder eventuell Absicherungen im HAK getauscht werden müssen, ist selbstverständlich kostenlos. Das Ergebnis erhalten Sie zeitnah per Mail.

Um schnell und kompakt den Auftrag für die Demontage von Zählern und / oder Netzanschlüssen zu schreiben, haben wir unser Formblatt Anlagen Außerbetriebnahme für Sie erstellt. Es gilt für alle Energiearten u.a. Baustrom und Bauwasser.

Rechtsverbindlich unterzeichneten Auftrag senden (Upload) Sie bitte als pdf über unser Kontaktformular zu. Reichen Sie die Anlagen Außerbetriebnahme im Auftrag des Kunden ein und unterschreiben Sie für den Kunden im Auftrag, so fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht bei. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld, wer der aktuelle Vertragspartner für die Zähler ist. Nur der aktuelle Vertragspartner kann die Demontage beauftragen.

Bei Zusammenlegung der Anlage nicht vergessen: Konzession beifügen!

Das Vorgehen zur Außerbetriebnahme von Energiezählern ist wie folgt:

  1. Sie beauftragen ein konzessioniertes Fachunternehmen (Elektriker / Gasinstallateur), der die Hausanlage gemäß den Wünschen umbaut und gemeinsam
  2. übersenden Sie das Formular Anlagen Außerbetriebnahme an die Stadtwerke Service
  3. Die Service Gesellschaft terminiert einen Ausbau mit Ihnen und baut den außerbetrieb genommenen Zähler aus.
  4. Bei Zusammenlegungen ist außerdem eine Änderungsanzeige (Inbetriebsetzungsauftrag) mit einzureichen.