Veranstaltungsbedingungen für die Veranstaltung Schlossfestspiele 

Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG führt am 15.06.2023 die Veranstaltung Schlossfestspiele durch. Für diese gelten folgende Anmelde- und Teilnahmebedingungen: 

1. Veranstalterin 

Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG
Gießerallee 24
47877 Willich
Sitz der Gesellschaft: Willich
Handelsregister: Amtsgericht Krefeld HRA 5741
Aufsichtsratsvorsitzender: Werner Damblon
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
Stadtwerke Service Meerbusch Willich Verwaltungs GmbH
Sitz der Gesellschaft: Willich
Handelsregister: Amtsgericht Krefeld HRB 12031
Geschäftsführer: Tafil Pufja
Kontakt: Tel: 02154 4702-333 Mail: kundenservice@stm-stw.de

2. Veranstaltungszeitraum und -ort 

Die Veranstaltung Schlossfestspiele findet am 15.06.2023, ab 18:30 Uhr im Schloss Neersen, Hauptstraße 6, 47877 Willich, statt (nachfolgend: Veranstaltung). 

3. Teilnahme 

3.1. Die Gesamtteilnehmerzahl für die Veranstaltung nach Ziffer 2 ist auf 250 Personen beschränkt. Wird diese Anmeldezahl erreicht, so kann keine weitere Anmeldung angenommen werden.

3.2. Teilnehmen an der Veranstaltung gemäß Ziffer 2 kann jede Person, welche eine Einladung der Veranstalterin durch deren Newsletter erhalten, sich durch Klick auf die Webseite für das Anmeldeformular, abrufbar allein unter https://stadtwerke-service.de/schlossfestspiele2023/ im Zeitraum vom 15.06.2023 bis zum 15.06.2023 für die Veranstaltung angemeldet und von der Veranstalterin keine Absage – aufgrund der Überschreitung der Gesamtteilnehmerzahl – erhalten hat. 

3.3. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit den Veranstaltungsbedingungen einverstanden. 

3.4. Das Ticket/Die Tickets berechtigt/en ausschließlich die angemeldete Person und seine angemeldete Begleitperson zum Zutritt. Die eingeladene Person ist berechtigt, das Ticket/die Tickets innerhalb der Unternehmung weiterzugeben. Dies muss allerdings auf der Rückantwort vermerkt sein. Das Ticket / die Tickets kann/können nicht verkauft werden. Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Veranstaltung.

3.5. Die Teilnahme ist freiwillig und unentgeltlich.

3.6. Ausgeschlossen von der Teilnahme werden: 

  • Personen, die sich nach Erreichen der Teilnehmerzahl gemäß Ziffer 3.1 zur Veranstaltung anmelden.
  • Personen, die sich nach Ablauf des in Ziffer 3.2 genannten Zeitraums für die Veranstaltung angemeldet haben. 
  • Personen, die sich ohne Einladung oder mit einer fremden Einladung für die Veranstaltung anmelden. 
  • Personen, die sich mit ihrer Einladung mehrfach für die Veranstaltung anmelden. 
  • Personen, die ihr Ticket unberechtigt an Dritte verkaufen oder übertragen bzw. erworben oder erhalten haben. 

3.6. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einzelne Anmeldungen abzulehnen. Eine Ablehnung wird die Veranstalterin vornehmen, wenn insbesondere die Bedingungen von Ziffer 3.6 vorliegen. 

4. Ausschluss von Teilnehmern 

4.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen. 

4.2. Der Veranstalterin bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist, behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. 

5. Haftung 

5.1. Die Veranstalterin haftet nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und zu einer Unterbrechung der Anmeldemöglichkeit führen. 

5.2. Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, welche von dieser oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. Ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. 

5.3. Des Weiteren haftet die Veranstalterin bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. 

6. Abbruch der Vorstellung

Eine wetterbedingte Absage der Veranstaltung bei den Schlossfestspiele Neersen erfolgt prinzipiell nicht vor dem ausgewiesenen Vorstellungsbeginn. Die Aufführungen finden bei allen Wetterlagen statt (auch bei Regen). Der Festspielverein (nicht die Veranstalterin gemäß Ziffer 1) behält sich vor, den Beginn einer Veranstaltung zu verschieben oder die Veranstaltung zu unterbrechen, wenn eine Gefährdung der Mitwirkenden bzw. Zuschauer besteht oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderen Gründen unmöglich wird. Muss eine Veranstaltung wetterbedingt abgesagt oder nach einer Spielzeit bis zu 30 Minuten abgebrochen werden, bemüht sich die Veranstalterin gemäß Ziffer 1 um eine Ersatzveranstaltung. Hierüber würden die Teilnehmenden gesondert informiert.

Bei einem Abbruch nach 30 Minuten Spielzeit besteht – wie beim Freilichttheater üblich – kein Erstattungsanspruch.

7. Sonstiges 

7.1. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

7.2. Alleiniger Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort gemäß Ziffer 2, sofern die angemeldete Person ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. 

7.3. Die Veranstalterin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

8. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.