Startseite > Einspeiser > Marktstammdatenregister Marktstammdatenregister Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Marktstammdatenregister (MaStR). Für die Registrierung im MaStR der Bundesnetzagentur ist das Inbetriebsetzungsdatum, welches auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll vermerkt ist, ausschlaggebend. Die Registrierung im MaStR ist Voraussetzung um Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zahlungen bzw. finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu erhalten. Wir als Netzbetreiber benötigen daher einen Nachweis über die erfolgte Registrierung im MaStR. Als Nachweis dient die Meldebescheinigung, die Sie unmittelbar nach der Registrierung Ihrer Anlage im MaStR per E-Mail erhalten. Bitte stellen Sie uns diese Bescheinigung umgehend zur Verfügung. Der beste und einfachste Weg ist das Weiterleiten der E-Mail an: einspeiser@stm-stw.de Hinweis: Aufgrund des Versands der Informationsschreiben durch die Netzbetreiber an die Anlagenbetreiber geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass das MaStR in der nächsten Zeit stärker ausgelastet ist und die Performance dadurch beeinträchtigt wird. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Marktstammdatenregister: Was ist das Marktstammdatenregister? Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Frühjahr 2019 veröffentlichtes zentrales Register für den Strom- und Gasmarkt. In diesem werden die Stammdaten aller Marktteilnehmer und Energieerzeugungsanlagen erfasst. Durch das MaStR wurden das PV-Meldeportal sowie das Anlagenregister abgelöst und es soll eine höhere Transparenz für alle Marktteilnehmer geschaffen werden. Sie erreichen das MaStR unter: marktstammdatenregister.de Wer muss sich registrieren? Jeder Bertreiber von Eigenerzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen, BHKW, private Stromspeicher) ist dazu verpflichtet, sich und die betreffende Anlage im MaStR zu registrieren. Betroffen ist davon jede Anlage, die an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist. Eine Mindestgröße im Sinne einer Mindesterzeugungsmenge bzw. Mindesteinspeisung existiert nicht (d.h. auch kleine Anlagen wie Mikro PV-Anlagen oder Balkon-Solaranlagen müssen registriert werden). Die Verpflichtung erstreckt sich dabei nicht nur auf neue Anlagen, sondern gleich-falls auf Bestandsanlagen und deren Eigentümer. Werden mehrere Anlagen betrieben, muss jede Anlage einzeln registriert werden. Besonderheiten:Solaranlage mit Batteriespeicher: Um eine einschränkungsfreie Förderung der Solaranlage zu erhalten, muss der Batteriespeicher ebenfalls fristgerecht im MaStR registriert werden. Notstromaggregat: Sofern das Notstromaggregat ortsfest ist und nicht im Netzparallelbetrieb gefahren werden kann, muss dieses nicht registriert werden. Wo kann ich mich registrieren? Die Registrierung im MaStR kann ausschließlich im Webportal der BNetzA erfolgen: marktstammdatenregister.de/MaStR Bis wann muss ich mich registrieren? Ausschlaggebend für die Registrierungsfrist sind die Anlagenart und das Datum der Inbetriebnahme. KWK- und EEG-Anlagen:Für Anlagen, die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Frist von 24 Monaten nach dem Start des Webportals. Die Registrierungsfrist ist daher der 31.01.2021. Für Anlagen, die nach dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Registrierungsfrist von einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Alle anderen Einheiten und Anlagen: Für Anlagen, die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Frist von 24 Monaten nach dem Start des Webportals (Registrierungsfrist 31.01.2021). Für Anlagen die nach dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden galt eine Registrierungsfrist von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage (Registrierungsfrist 31.07.2019). Welche Daten muss ich bei der Registrierung angeben und wer kann diese einsehen? Bei der Registrierung müssen die vollständigen Stammdaten angegeben werden. Dies sind zum Beispiel der Standort, technische Anlagendaten sowie Angaben zum Netzanschluss. Diese Daten sind im MaStR öffentlich einsehbar. Auf ebenfalls anzugebende personenbezogene oder vertrauliche Geschäftsdaten haben ausschließlich berechtigte Behörden Zugriff. Benötigt der Anschlussnetzbetreiber (also die Stadtwerke) einen Nachweis über die Meldung im MaStR? Ja. Bei Neuanlagen, die seit dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, ist die Registrierung im MaStR Voraussetzung, um Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG bzw. Förderungen nach dem KWKG zu erhalten. Als Anschlussnetzbetreiber benötigen wir daher einen Nachweis über die Registrierung im MaStR Was passiert, wenn ich mich nicht registriere? Die Registrierung und die nachgelagerte Pflege der Daten (bei Änderungen) im MaStR ist verpflichtend. Bei EEG- bzw. KWK-Anlagen können bei versäumter Registrierung zudem die garantierten Einspeisevergütungen und Marktprämien zurückgehalten werden oder gänzlich entfallen. Wo erhalte ich weiterführende Informationen? Die BNetzA hat die wichtigsten Informationen in den folgenden Dokumenten zusammengefasst: Infoschreiben Anlagenbetreiber (PDF) Flyer Marktstammdatenregister (PDF) Weiterführende und ausführliche Informationen stellt die BNetzA im MaStR zur Verfügung: marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Ansprechpartner bei allen Fragen bzgl. des MaStR ist die BNetzA. Sie können die BNetzA auf verschiedenen Wegen erreichen: Telefon: 0228/14-3333Kontaktformular: www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Startseite/KontaktE-Mail: service@marktstammdatenregister.de