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Zählerstand für die Abrechnung mit Ihrem Energielieferanten

So einfach geht’s:

  • Bitte wählen Sie Ihren Wohnort.
  • Tragen Sie Ihren Nach- oder Firmennamen und Ihre Anschlussnutzernummer ein.
  • Dann auf Jetzt Zählerstand mitteilen klicken.
  • Geben Sie den Tag Ihrer Ablesung an.
  • Tragen Sie die aktuellen Zählerstände ohne Nachkommastellen innerhalb der vorgegebenen Felder ein.
  • Auf Absenden klicken, fertig!

Wir kümmern uns um den Rest.

Ihr Wohnort ist Meerbusch:

Zählerstand mitteilen

Die 9-stellige Kundennummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

* Pflichtfelder

Ihr Wohnort ist Willich:

Zählerstand mitteilen

Die 9-stellige Kundennummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

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Fragen zum Ablesen und Melden Ihres Zählerstands

Ihr Zählerstand dient dazu, Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu ermitteln und Ihre Jahresabrechnung zu erstellen. Denn Ihr Energiepreis setzt sich immer zusammen aus der Grundgebühr und der tatsächlich verbrauchten Energie. Ohne Ihren Zählerstand können wir Ihren Energieverbrauch nur schätzen. Haben Sie z.B. weniger Energie verbraucht als in Ihrem Abschlag bezahlt, bekommen Sie natürlich den Überschuss gutgeschrieben. Haben Sie jedoch mehr verbraucht kann es zu Nachforderungen kommen – diese sind besonders ärgerlich, wenn Sie über mehrere Jahre zu wenig Abschlag gezahlt haben. Also lesen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse regelmäßig Ihren Zählerstand ab.

Sie erhalten Ihre Ableseaufforderung von uns einen Monat vor Ihrer Jahresendabrechnung (in der Regel im Februar, August oder November) per Post oder per E-Mail. Sie können dann wählen, ob Sie uns den Zählerstand online, per Post oder telefonisch mitteilen.
Bitte übermitteln Sie Ihren Zählerstand nur einmal – Danke.

Wir benötigen die Zählerstände von all Ihren bei uns bezogenen Energiearten. Dazu gehört: Strom, Wärmepumpe, Wärmespeicher, Gas, Fernwärme, Warmwasser und Wasser.

In den meisten deutschen Haushalten befinden sich die Zähler im Keller oder im Hausflur, manchmal auch in der Wohnung. Wenn Sie Ihren Zähler nicht finden, hilft Ihr Vermieter Ihnen sicherlich gerne weiter.

Um Ihren Zähler abzulesen, brauchen Sie nicht viel. Sie sollten Ihre Zählernummer kennen, um Ihren Zähler zu identifizieren. Außerdem ist ein Stift und Zettel hilfreich, um sich die Zählerstände zu notieren. Sie können aber auch ein Foto z.B. mit Ihrem Smartphone oder Tablet machen.

Ihre Zählernummer finden Sie immer auf Ihrem Zähler. (Siehe Abbildung)

Sie wohnen in einem Mehrparteienhaus und wissen nicht welcher Zähler zu Ihrer Wohnung gehört? Kein Problem: Ihre Zählernummer finden Sie in Ihrem Wohnungsübergabeprotokoll. Sollten Sie bereits Abrechnungen von uns erhalten haben finden Sie Ihre Zählernummer auch dort.

  • Auf Ihrem Gaszähler (häufig in einem grauen oder schwarzen Gehäuse verbaut) befindet sich ein Zählwerk. Je nach Zählermodell wird der Zählerstand über ein Rollen-Zählwerk oder eine digitale Anzeige dargestellt.  
  • Notieren Sie die Zahlen im schwarzen Bereich des Zählwerks von links nach rechts bis zum Komma, inklusive der Nullen, jedoch ohne die Stellen nach dem Komma. Diese Zahlen geben die Kubikmeter an.  
  • Wichtig zu wissen: Ihr Zählerstand zeigt nicht Ihren aktuellen Jahresverbrauch an. Ein Zähler wird nie zurückgesetzt. 
  • Darüber hinaus können Sie aus der Differenz zweier aufeinanderfolgender Zählerstände auch nicht unmittelbar Ihren Verbrauch in Kilowattstunden errechnen. Sie erhalten so lediglich die in diesem Zeitraum verbrauchten Kubikmeter Gas. 

Sie bekommen einmal jährlich, ca. einen Monat vor Ihrer Jahresendabrechnung (in der Regel im Februar, August oder November) eine Benachrichtigung von uns, Ihren Zählerstand mitzuteilen. Sie haben dann die Möglichkeit, mit Hilfe der Ablesekarte Ihren Zählerstand per Post mitzuteilen. Noch einfacher, schneller und rund um die Uhr, können Sie uns den Zählerstand auch online mitteilen – egal ob mit Ihrem Laptop, Tablet oder mit Ihrem Handy.

Alternativ nehmen wir Ihre Zählerstände auch telefonisch an
Kundencenter: 02154 4702-333

Bitte wählen Sie nur einen Weg zur Übermittlung Ihres Zählerstandes aus!

  1. Gehen Sie bitte zum Anfang dieser Seite zu Zählerstand mitteilen
  2. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Kundennummer an.
  3. Klicken Sie auf „weiter“.
  4. Jetzt können Sie das Ablesedatum und Ihre Zählerstände eintragen.
  5. Abschicken und fertig.
  1. Identifikation des Zählers
    Vergleichen Sie die Zählernummer am Zähler mit der vorgedruckten Nummer auf der Ablesekarte.
  2. Ablesen des Zählers
    Bitte tragen Sie das Ablesedatum sowie den Zählerstand gut lesbar innerhalb des vorgegebenen Feldes, mit einem blauen oder schwarzen Stift, ein.
  3. Eintragen von Anmerkungen
    Tragen Sie für eventuelle Rückfragen zu Ihrer Ablesung Ihre Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse ein. Von weiteren Anmerkungen, bitten wir Sie Abstand zu nehmen.
  4. Übermitteln Ihres Zählerstands
    Bitte übermitteln Sie die abgetrennte Ablesekarte portofrei per Post an die aufgedruckte Adresse.

Bitte senden Sie Ihre gutlesbare ausgefüllte Ablesekarte portofrei an die aufgedruckte Adresse:

Stadtwerke Willich GmbH
Beleglesezentrum
Postfach 90 01 02
90492 Nürnberg

Die eingeworfene Ablesekarte unterliegt dem Briefgeheimnis der Deutschen Post. Sie brauchen die Ablesekarte nicht in einem separaten Briefumschlag zu versenden.

Zur Ablesung eines digitalen Wärmezählers bitte einmal den roten Knopf drücken und den Stand mit 3 Nachkommastellen notieren.

Wenn Sie Fragen zur Ablesung haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Sie erreichen unser Kundencenter unter 02154 4702-333

Folgende OBIS-Kennziffern (Object Identification System) sind bei der Ablesung für uns relevant:

1-1:1.8.1 = NT
1-1:1.8.2 = HT

Wenn Sie Fragen zur Ablesung haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Sie erreichen unser Kundencenter unter 02154 4702-333

Da sich Ihr Energiepreis immer aus der Grundgebühr und Ihrer tatsächlich verbrauchten Energie zusammensetzt, können wir ohne einen Zählerstand Ihren Energieverbrauch nur schätzen.

Diese Verbrauchsschätzungen sind statistische Mittelwerte, richten sich nach Ihrem letzten Verbrauch oder am Verbrauch Ihres Vormieters. Sie können somit ungenau sein. Haben Sie z.B. einen deutlich höheren Energieverbrauch als geschätzt, kommen entsprechend Ihres tatsächlichen Verbrauchs Nachzahlung auf Sie zu. Werden Sie beispielsweise über mehrere Jahre zu gering abgerechnet, kann eine Nachzahlung durchaus schmerzhaft sein.

Wir empfehlen Ihnen dringend: lesen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse regelmäßig Ihren Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen mit.

Die Plausibilitätsprüfung dient der Absicherung gegen mögliche Fehlereingaben. Dabei wird geprüft, ob der Verbrauch der aktuellen Abrechnungsperiode in etwa Ihrem Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss der eingegebene Zählerstand durch das Setzen des Hakens in der rot umrandeten Checkbox nochmal bestätigt werden. Die Plausibilitätsprüfung ist nur zu Ihrem Vorteil.