Löschwasserauskunft für Ihr Brandschutzkonzept
Planen Sie ein Bauvorhaben oder benötigen Sie Angaben für ein Brandschutzkonzept? Über unsere Online-Anfrage können Sie eine Löschwasserauskunft für den angefragten Standort anfordern.
Die Auskunft zeigt, welche Löschwassermenge im Rahmen des Grundschutzes grundsätzlich verfügbar ist. Damit unterstützt sie Bauherrinnen und Bauherren, Planungsbüros sowie Brandschutzfachleute bei der weiteren Planung.
Löschwasserauskunft anfragen
Stellen Sie Ihre Anfrage einfach online.
Wann benötigen Sie eine Löschwasserauskunft?
- Für Brandschutzkonzepte
- Für Bauanträge und Genehmigungsverfahren
- Für Neubau, Umbau oder Erweiterung
- Für Wohn-, Gewerbe- und Industrievorhaben
So funktioniert die Löschwasseranfrage

1. Kontaktdaten angeben:
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten oder die Daten Ihres Planungsbüros ein. Zusätzlich wird eine Vollmacht des Grundstückseigentümers benötigt.

2. Objektdaten erfassen:
- Tragen Sie Adresse, Nutzungsart und eine kurze Beschreibung des Objekts oder Bauvorhabens ein. Außerdem laden Sie den amtlichen Lageplan hoch.

3. Anfrage prüfen und absenden:
- Zum Abschluss prüfen Sie Ihre Angaben in der Zusammenfassung und senden die Anfrage online ab.
Anfrage zur Löschwasserauskunft starten
Häufige Fragen zur Löschwasserauskunft
Eine Löschwasserauskunft wird häufig für Brandschutzkonzepte, Bauanträge oder Planungsunterlagen benötigt. Sie gibt Auskunft darüber, welche Löschwassermenge im Rahmen des Grundschutzes für einen angefragten Standort grundsätzlich zur Verfügung steht.
Der Löschwasser-Grundschutz beschreibt die Löschwasserversorgung für Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko. Die verfügbare Löschwassermenge wird in der Regel über Bebauungsplanverfahren der Kommunen festgelegt. Grundlage dafür ist das DVGW-Arbeitsblatt W 405. Liegt für einen Bereich keine Festlegung im Bebauungsplan vor, erfolgt eine Einschätzung analog zu dieser technischen Grundlage.
Für die Anfrage benötigen Sie unter anderem Kontaktdaten, Angaben zum Objekt oder Bauvorhaben, eine Vollmacht des Grundstückseigentümers, einen amtlichen Lageplan und die benötigte Grundschutzmenge.
Nein. Die Löschwasserauskunft liefert Angaben zum Löschwasser-Grundschutz. Die Erstellung und Bewertung eines Brandschutzkonzepts erfolgt durch die zuständigen Fachplanerinnen und Fachplaner.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 ist eine technische Grundlage zur Löschwasserversorgung. Es hilft dabei, den Löschwasserbedarf für unterschiedliche Gebiete grundsätzlich einzuordnen. Für die Löschwasserauskunft bedeutet das: Die Bewertung erfolgt nach anerkannten technischen Regeln und wird auf den angefragten Standort angewendet.
Weitere Informationen finden Sie im DVGW-Regelwerk.
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Bei Rückfragen erreichen Sie unsere Netzplanung per E-Mail.