
Unser Stromnetz
Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG ist eine 100% Tochter der Stadtwerke Willich GmbH und der Stadtwerke Meerbusch GmbH. Die Stromnetze der Muttergesellschaften wurden zum 01. Januar 2019 an die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG verpachtet. Daher bitten wir Sie, sich bei sämtlichen Anliegen hinsichtlich der Netznutzung ab sofort an diese Gesellschaft zu wenden. In ihrer Eigenschaft als Netzbetreiber wickelt die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Netzführung ab.
Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG ermöglicht eine diskriminierungsfreie Nutzung Ihrer Stromnetze entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
Weitere Informationen
Im folgenden finden unsere Marktpartner, darunter Energielieferanten, Netzbetreiber, Regulierungsbehörden und Kommunen, alle relevanten Informationen im Rahmen unserer Veröffentlichungspflichten. Wir legen großen Wert auf Transparenz und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG ist eine 100% Tochter der Stadtwerke Willich GmbH und der Stadtwerke Meerbusch GmbH. Die Stromnetze der Muttergesellschaften wurden zum 01.01.2019 an die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG verpachtet. Daher bitten wir Sie, sich bei sämtlichen Anliegen hinsichtlich der Netznutzung ab sofort an diese Gesellschaft zu wenden. In ihrer Eigenschaft als Netzbetreiber wickelt die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Netzführung ab.
Die aktuellen Netzentgelte für das Jahr 2025 finden Sie im nachfolgendem PDF-Dokument:
Atypische Netznutzung und individuelle Netzentgelte
Der §19 Abs. 2 StromNEV sieht vor, Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Stromnetzentgelt anzubieten und dieses zu vereinbaren. Im Verteilnetz der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG bestehen zurzeit keine Vereinbarungen mit Letztverbrauchern.
Der §19 Abs. 3 StromNEV sieht vor, für Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein gesondertes Stromnetzentgelt für die singuläre Nutzung von Netzbetriebsmitteln festzulegen. Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG veröffentlicht an dieser Stelle die in ihrem Netz bestehenden Marktlokationen mit den zugehörigen Kosten für singulär genutzte Betriebsmittel:
Identifikationsmerkmal | Marktlokation | Ort | Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel in €/a gem. §19 (3) StromNEV je Entnahmestelle |
---|---|---|---|
DE00018146483V0000000000000581869 | 50505303194 | Meerbusch | 41.739,91 € |
DE0072454066800000000000000003040 | 50505325065 | Meerbusch | 13.571,78 € |
Netzanschlüsse für Strom, Gas und Wasser können Sie auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt Netzanschluss anfragen.
Archiv:
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) sind die wesentlichen Grundlagen eines neuen Netzzugangsmodells vorgegeben. Betreiber von Stromversorgungsnetzen sind verpflichtet jeden nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Nachfolgend finden Sie Verträge und weitere Anforderungen zum Netzzugang aufgeführt.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und entspricht der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. BK6-17-168 vom 20.12.2017) in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern. Im folgenden finden Sie weitere Anlage zum Lieferantenrahmen-/Netznutzungsvertag:
Netzengpässe
Gemäß des §15 Abs. 4 und 5 StromNZV sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Pflicht umfasst:
- die Angabe der Netz- bzw. Umspannebene,
- des Streckenabschnitts
- und die prognostizierte Dauer
Im Stromnetz der Stadtwerke Service bestehen zurzeit keine Engpässe.
Festlegung des Grundversorgers
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach §18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß §36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2021 den Grundversorger ermittelt.
Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für unser Netzgebiet Willich der allgemeinen Stromversorgung wurde als Grundversorger ermittelt:
Stadtwerke Willich GmbH
Für unser Netzgebiet Meerbusch der allgemeinen Stromversorgung wurde als Grundversorger ermittelt:
Stadtwerke Meerbusch GmbH
Die Grundversorgungspflicht der genannten Energieversorgungsunternehmen gelten bis zum 31. Dezember 2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01. Juli 2024.
Bedingungen und Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Die Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung zu veröffentlichen.
Die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom entnehmen Sie der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV.
Das Stromversorgungsgebiet der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG beschränkt sich auf das Stadtgebiet der Willich und Meerbusch.
Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers unter den nachstehenden Links:
Sie möchten nähere Informationen zu unserem Stromnetzgebiet, wie groß bspw. die versorgte Fläche ist oder wie viele Entnahmestellen es gibt? Solche und andere Strukturmerkmale finden Sie hier.
Netzebene | Anzahl / Länge / Größe | Einheit |
---|---|---|
Mittelspannung – Kabel | 455 | km |
Niederspannung – Kabel | 1.105 | km |
Niederspannung nur Hausanschlussleitungen – Kabel | 385 | km |
Niederspannung ohne Hausanschlussleitungen – Kabel | 685 | km |
Mittelspannung – Freileitung | 22 | km |
Niederspannung – Freileitung | 33 | km |
Niederspannung nur Hausanschlussleitungen – Freileitung | 8 | km |
Niederspannung ohne Hausanschlussleitungen – Freileitung | 26 | km |
Umspannebene | MVA |
---|---|
Mittelspannung | 235,8 |
Netz- bzw. Umspannebene | kWh |
---|---|
Hochspannung- / Mittelspannung | 21.464.008 |
Mittelspannung | 107.408.996 |
Mittel- / Niederspannung | 15.354.174 |
Niederspannung | 239.106.200 |
Netz- bzw. Umspannebene | Anzahl |
---|---|
Hochspannung- / Mittelspannung | 13 |
Mittelspannung | 180 |
Mittel- / Niederspannung | 109 |
Niederspannung | 67.480 |
Gemeinde | Anzahl |
---|---|
Willich | 50.769 |
Meerbusch | 57.440 |
Gemeinde | Fläche in km² |
---|---|
Willich | 18 |
Meerbusch | 17 |
Gemeinde | Fläche in km² |
---|---|
Willich | 68 |
Meerbusch | 64 |
Netz- bzw. Umspannebene | kWh |
---|---|
Hochspannung- / Mittelspannung | 21.921.296 |
Mittelspannung | 11.253.407 |
Mittel- / Niederspannung | 1.886.797 |
Niederspannung | 46.129.455 |
Anzahl der leistungsgemessenen Entnahmestellen: | 475 |
Die Aktualisierung und Veröffentlichung der Strukturmerkmale des Stromnetzes erfolgen gemäß gesetzlicher Bestimmungen.
Die Zeitfenster, innerhalb derer ein atypischer Netznutzer (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) im Vergleich zu den übrigen Netznutzern eine Lastabsenkung aufweist (Hochlastzeitfenster des Netzes), sind durch den Netzbetreiber zu ermitteln.