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Photovoltaikanlage anmelden

Mit einer Photovoltaikanlage leisten Sie einen aktiven Beitrag zur regionalen Energiewende. Damit Sie Ihren eigenen Sonnenstrom erzeugen können, muss die Photovoltaikanlage zunächst bei diesen drei Stellen angemeldet werden:

  1. beim Netzbetreiber
  2. im Marktstammdatenregister
  3. beim Gewerbe- & Finanzamt

Jede privat und gewerblich genutzte Photovoltaikanlage, die ans Stromnetz angeschlossen wird, muss angemeldet werden. Wer die eigene Photovoltaikanlage nicht anmeldet, riskiert den Anspruch auf die Einspeisevergütung. 

Fragen Sie die Anschlussleistung für Ihren Netzanschluss an

Nutzen Sie bitte die Anschlussanfrage im nachfolgenden Link. Die Anfrage lässt sich in wenigen Schritten durchführen:

Warum muss ich eine Photovoltaikanlage anmelden?

  • Netzstabilität: Die Produktion von z.B. Solarstrom kann stark schwanken. Wir als Netzbetreiber müssen diese Schwankungen kennen und berücksichtigen, um die Netzstabilität zu gewährleisten und Überlastungen oder Spannungsschwankungen zu vermeiden.
  • Sicherheitsstandards: Mit der Anmeldung wird geprüft ob alle technische Anforderungen und Sichheitsstandards eingehalten werden
  • Einspeisevergütung: Um eine Vergütungen für eingespeisten Strom zu erhalten, ist eine Anmeldung notwendig.
  • Förderprogramme: Voraussetzung für staatliche Förderungen und steuerliche Vorteil ist eine offizielle Anmeldung.
  • Dokumentation: Zur Überwachung und Förderung der Energiewende werden .

Wo muss ich meine Photovoltaikanlage anmelden?

Zuerst beantragen Sie den Anschluss ans Stromnetz bei Ihrem Netzbetreiber. Planen Sie für diesen Prozess (Netzverträglichkeitsprüfung) bitte circa vier Wochen ein. Nach der Genehmigung dürfen Sie die Installation der Anlage planen. Im Anschluss an die technische Inbetriebnahme wird vom Installateurunternehmen ein Inbetriebnahmeauftrag sowie ein Inbetriebsetzungsprotokoll erstellt, mit dem die Anmeldung beim Netzbetreiber durchgeführt werden kann.

Sie möchten die Anschlussleistung der Photovoltaikanlage für Ihren Netzanschluss anfragen? Dann nutzen Sie bitte die Anschlussanfrage im nachfolgenden Link. Die Anfrage lässt sich in wenigen Schritten durchführen:

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Abrechnungsfähigkeit der PV-Anlage nur gewährleistet werden kann, wenn alle erforderlichen Dokumente innerhalb des Anmeldeprozesses bereitgestellt werden.

  • Um Verzögerungen und Korrekturen zu vermeiden, muss sowohl die Leistung der PV-Anlage als auch das Inbetriebsetzungsdatum auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll mit dem Datum im Marktstammdatenregister übereinstimmen. 
  • Größere Änderungen an Solaranlagen sind mit uns als Netzbetreiber im Vorfeld abzustimmen. Hierzu steht Ihnen gern unsere Fachabteilung „Netzprozesse Einspeiser“ unter 02154 4703 464 zur Verfügung.
  • Sollten die Messkonzepte 6, 7 und 8 Verwendung finden, ist es erforderlich, dass sich der Elektroinstallateur nach Einreichen des Inbetriebsetzungsauftrages Strom mit unserer Fachabteilung „Netzprozesse Einspeiser“ unter 02154 4703 464 bilateral in Verbindung setzt. So ist eine einwandfreie Bearbeitung des Vorganges möglich und Verzögerungen können somit vermieden werden
  • Für den Bau einer Erzeugungsanlage sind insbesondere die technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Service GmbH & Co. KG, die VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105 zu beachten 
  • Entsprechend dem EEG und der VDE-AR-N 4105 müssen Erzeugungsanlagen über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Die Anforderungen sind abhängig von der installierten Leistung und der Energieerzeugungsart. Alle Erzeugungsanlagen und alle Speicher mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW, die in das Netz des Netzbetreibers einspeisen können, müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, sodass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
  • PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, sodass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netz-überlastung ferngesteuert reduzieren kann.
  • Ist vor Ort noch kein Zweirichtungszähler montiert, so ist eine Einspeisung erst nach Zählerwechsel gestattet
  • Sollte bereits ein Zweirichtungszähler vor Ort installiert sein, so kann eine Einspeisung in das öffentliche Netz nach Vorlage aller Inbetriebsetzungsunterlagen erfolgen
  • Unabhängig der Zählersetzung ist zu gewährleisten, dass die PV-Anlage nur zu Testzwecken kurz eingeschaltet werden darf (Prüfung der Einspeisefähigkeit zur Inbetriebsetzung). Erst nach Vorlage aller Inbetriebsetzungsformulare (Inbetriebsetzungsauftrag, Inbetriebsetzungsprotokoll, sonst. Datenblätter der Anlage) ist die Fertigmeldung der PV-Anlage abgeschlossen und eine Einspeisung darf unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte erfolgen

Bitte registrieren Sie Ihre PV-Anlage unter www.marktstammdatenregister.de, indem Sie Ihre Kontaktdaten, den Standort der PV-Anlage und die technischen Daten eingeben. Wenn Sie neben der PV-Anlage noch einen Batteriespeicher haben, muss dieser ebenfalls angemeldet werden. Diese Registrierung ist die Voraussetzung für eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz. Sie erhalten nach der Registrierung eine Bestätigung und eine Betreiber-Identifikationsnummer (Betreiber-ID), die für die Einspeisevergütung sowie die -abrechnung wichtig ist. 

Nach der technischen Inbetriebnahme durch das Installateurunternehmen gilt eine Frist von einem Monat für diese Anmeldung. 

Wichtig: Halten Sie stets Ihre Daten im Marktstammdatenregister aktuell. Sollten sich beispielsweise Ihre Kontaktdaten ändern, die PV-Anlage erweitert werden, eine Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch oder ein Nachrüstspeicher geplant sein, melden Sie dies bitte zeitnah.

Eine PV-Anlage wird aufgrund des Erhalts einer Einspeisevergütung als unternehmerische Tätigkeit betrachtet werden. Hierzu ist eine formlose Anmeldung beim zuständigen Finanzamt innerhalb des ersten Monats erforderlich. Hierzu nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt Kontakt auf.

Wussten Sie schon? Seit Januar 2023 entfällt die Einkommenssteuer auf die Solarerträge und auf die Einspeisevergütung. Diese Steuererleichterungen gelten für alle PV-Anlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern und bis zu 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich mit diesen Änderungen sind die Liebhaberei- und Kleinunternehmerregelungen entfallen. Eine Einkommensteuererklärung ist seitdem nicht mehr nötig.

Sollte Ihr Gewinn jährlich 24.500 € übersteigen, ist für die PV-Anlage ein Gewerbe anzumelden. Erfahrungsgemäß wird dieser Wert von kleinen Anlagen auf Hausdächern nicht erreicht.

Größere PV-Anlagen über 30 kWp sind dem Gewerbeamt innerhalb von vier Wochen zu melden, da Einnahmen aus der Stromerzeugung als gewerbliche Aktivität gesehen werden.

Informationen zu Mikro-PV-Anlagen (Balkonkraftwerk) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Bei den Verteilnetzbetreibern häufen sich die Anfragen bzgl. der Anschlussbedingungen von sogenannten Mikro-PV-Anlagen. Diese Anlagen bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen und Modulwechselrichtern, zum Teil auch in Verbindung mit Stromspeichern. Diese Anlagen werden als Festanschlussanlagen oder „plug and play“- Lösungen für den Anschluss an eine Energiesteckdose angeboten. Ein Anschluss an eine vorhandene Schutzkontaktsteckdose ist nicht erlaubt.

Ab sofort ist die Meldung von Micro-PV-Anlagen in Deutschland ausschließlich über das Marktstammdatenregister (MaStR) verpflichtend. Diese Regelung betrifft auch Micro-PV-Anlagen, einschließlich Balkonkraftwerke. Gemäß den aktuellen Informationen müssen Besitzer von Balkonkraftwerken, genau wie bei herkömmlichen PV-Anlagen, ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dieser Schritt ist notwendig, um alle relevanten Informationen über die dezentralen Energieerzeugungsanlagen zu erfassen und zu überwachen.

Sollten Sie zusätzlich eine Wärmepumpe oder gar E-Mobilität einplanen, nutzen Sie bitte unsere Online-Anfragen:

Haben Sie Fragen, die noch unbeantwortet sind?

Einspeisebetreuung

02154 / 4703-464