Hinweis: Ladeeinrichtungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sind seitens der Eigentümerverwaltung anzuzeigen. Konkret bedeutet dies, dass immer, wenn Gemeinschaftseigentum (Mehrfamilienhaus, Hofbebauung, Garagenhof, Tiefgaragen etc. ) betroffen ist, die Anfrage über die Hausverwaltung / Eigentümergemeinschaft gestellt werden muss. Es reicht leider nicht, wenn Sie uns als Einzelner eine Vollmacht vom Eigentümer oder der Hausverwaltung vorlegen. Hilfreich ist u.a., wenn mit der Anfrage eine Aufstellung der bereits vorhandenen Leistung in kW mit übersandt wird.

Wichtig: Bei Gewerbeobjekten ist immer eine Aufstellung der aktuell vorhandenen Gesamtleistung in kW unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors beizufügen.

Bedingt durch das hohe Anfrageaufkommen, benötigen wir derzeit einen Vorlauf von bis zu 8 Wochen damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

Auch kann es erforderlich sein, dass wir, um eine Netzanschlussverstärkung Strom auszuschließen, Ihren Netzanschluss im Zuge eines Ortstermins einer technischen Prüfung (ungeachtet der angefragten Leistung) unterziehen müssen.

Sollte die Ladeeinrichtung auf einem separaten Grundstück geplant sein, so senden Sie ferner einen entsprechenden Kataster Auszug mit. Dieser dient uns zur Lokalisierung des Anschlusspunktes sowie Planungsgrundlage.

Wir danken für Ihr Verständnis.