Sie möchten Ihre Ladeeinrichtung anmelden? Das müssen Sie wissen!
Wenn Sie eine Wallbox oder eine andere Ladeeinrichtung für Ihr Elektroauto installieren möchten, muss diese vorab beim Netzbetreiber angemeldet oder genehmigt werden.
Warum? Weil beim Laden viel Strom fließt und unser Stromnetz sicher und stabil bleiben muss. Besonders in Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragen oder bei mehreren Ladepunkten kann es sonst zu Engpässen kommen.
Deshalb ist es wichtig, dass wir als Netzbetreiber wissen:
- Wo soll geladen werden?
- Wie viel Leistung wird benötigt?
- Wie ist die Anschluss-Situation vor Ort?
Die Anmeldung übernimmt dabei immer ein Elektrofachbetrieb. So stellen wir sicher, dass alles fachgerecht geplant und installiert wird.
Ladebox online anmelden
Nutzen Sie unser Formular, um schnell und unkompliziert Ihre Ladeeinrichtung anzumelden.
Wenn Sie eine Ladeeinrichtung installieren möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Eigentümergemeinschaften
- Gehört die geplante Ladeeinrichtung zu einem Gebäude oder Grundstück mit mehreren Eigentümern (z. B. Mehrfamilienhaus, gemeinsamer Hof, Tiefgarage oder Garagenhof), muss die Anfrage immer über die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft gestellt werden.
- Einzelanfragen mit Vollmachten von Eigentümern oder Verwaltern reichen leider nicht aus.
- Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage eine Übersicht über die bereits vorhandene elektrische Leistung in Kilowatt (kW) bei.
Garagen auf separatem Grundstück
- Wenn sich die Garage auf einem eigenständigen Grundstück befindet, senden Sie uns bitte einen aktuellen Katasterauszug mit.
- Dieser ist wichtig, um zu prüfen, ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist, und um den genauen Standort für den Stromanschluss zu planen.
Gewerbeobjekte
- Bei Gewerbeimmobilien benötigen wir zusätzlich eine Aufstellung der gesamten vorhandenen Anschlussleistung in kW, inklusive Gleichzeitigkeitsfaktor.
- Bitte stimmen Sie sich hierzu im Vorfeld mit Ihrem Elektroplaner ab.
Gut vorbereitet: Ihre Checkliste für die Netz-Anmeldung
Das benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage:
- Technische Daten der Wallbox / Ladeeinrichtung
- Übersicht über die vorhandene elektrische Leistung (in kW)
- Gegebenenfalls Katasterauszug bei separatem Grundstück oder Garagenhof
- Bei Eigentümergemeinschaft: Bestätigung durch Hausverwaltung
- Bei Gewerbeobjekten: Aufstellung Gesamtleistung inkl. Gleichzeitigkeitsfaktor
In wenigen Schritten zur Netz-Anmeldung Ihrer Wallbox
Häufige Fragen rund um die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung
Jede Ladeeinrichtung mit mehr als 3,7 kW muss VOR einer Installation beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Wallboxen mit einer höheren Leistung von über 12 kW sind genehmigungspflichtig.
Die Anmeldung einer Wallbox dient in erste Linie der allgemeinen Sicherheit und Stabilität der Stromversorgung. Ihr regionaler Netzbetreiber kann über die Anmeldung genauer kalkulieren, wie hoch der zusätzlich Energiebedarf ist (z.B. in Ihrer Straße). Bei Bedarf wird durch den Ausbau von Netzen verhindert, dass es zu einer Überlastung der lokalen Stromnetze kommt. Wallboxen mit einer höheren Leistung von über 12 kW sind aus diesem Grund genehmigungspflichtig.
Die Anmeldung einer Wallbox ist kostenlos.
Nein, bei einer Anmeldung wird der Netzbetreiber über den Einbau informiert.
Ja, der Netzbetreiber kann eine Genehmigung ablehnen, wenn mögliche Gefahren wie Kabelbrand oder eine Überlastung des Netzes nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere bei Häusern mit alter Bausubstanz könnten veraltete Stromleitungen und Sicherungen ein Schwachpunkt sein, wenn Sie eine Wallbox mit einer Leistung über 12 kW in Betrieb nehmen möchten. Der Netzbetreiber teilt Ihnen nach der Prüfung notwendige Verbesserungsmaßnahmen mit. Wenn Sie diese beheben, steht einer privaten leistungsstarken Wallbox in der Regel nichts im Weg.
Nein, Sie können sich auch bei der Anmeldung helfen lassen. Viele Fachbetriebe bieten die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber als Serviceleistung an.
Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage kann die Bearbeitung bis zu 8 Wochen dauern. Wenn ein Ortstermin erforderlich ist, kann es zusätzlich zu Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen kommen.