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Wallbox, Wärmepumpe & Co.: Jetzt registrieren und vom Preisvorteil profitieren

Mit der Energiewende steigt die Zahl sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen – dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen. Diese Geräte können flexibel gesteuert werden und tragen so zur Stabilität unseres Stromnetzes bei.

Für die Verteilnetze stellt der Anstieg solcher Geräte eine neue Herausforderung dar. Um auch in Zeiten hoher Auslastung eine sichere Versorgung zu gewährleisten, darf der Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen seit dem 1. Januar 2024 auf eine Leistung von 4,2 Kilowatt drosseln. Das regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wir arbeiten mit Hochdruck an der technischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Auch wenn wir konkrete finanzielle Vorteile derzeit noch nicht darstellen können, sichern wir Ihnen zu: Vergünstigungen werden selbstverständlich mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Netzentgelt gesenkt: Sie zahlen weniger für den Stromnetz-Anteil Ihrer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
  • Für alle neuen Geräte: Gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden.
  • Unabhängig von der Drosselung: Der Preisvorteil gilt, auch wenn Ihr Gerät nie gedrosselt wird.
  • Ihr Beitrag zählt: Sie unterstützen aktiv die Energiewende in Ihrer Region.

Welches Netzentgelt-Modul passt zu Ihnen?

Sie haben die Wahl: Vergleichen Sie hier die beiden Netzentgelt-Modelle und entscheiden Sie, welches für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung am besten geeignet ist.

Modul 1: Pauschale ReduzierungModul 2: Prozentuale Reduzierung
VorteilEinfach, gilt immerOftmals höherer Preisvorteil
VoraussetzungKein separater Zähler notwendigSeparater Zähler für das Gerät erforderlich
Was wird reduziert?Fester Betrag vom NetzentgeltProzentsatz vom Netzentgelt
Wann gilt das Modul?Automatisch, falls keine Auswahl getroffen wirdNur bei expliziter Auswahl im Formular
Falls Sie keine Auswahl treffen, wird automatisch Modul 1 für Sie hinterlegt.

Sichern Sie sich jetzt Ihren Netzentgelt-Vorteil

Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus, um Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung anzumelden und vom Netzentgelt-Vorteil zu profitieren.

Fragen & Antworten rund um steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Zum Beispiel Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen.

Dann kann Ihr Netzbetreiber die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend auf 4,2 kW drosseln.

Ja, bitte melden Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung an – dazu nutzen Sie das untenstehende Formular.

Sie können Ihre Wahl im Formular direkt angeben. Treffen Sie keine Wahl, wird automatisch Modul 1 hinterlegt.

Die Bundesnetzagentur erlaubt dem Netzbetreiber, bei Bedarf den Leistungsbezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu steuern, um das Stromnetz zuverlässig zu betreiben.
Ab dem 01.01.2024 müssen Neuanlagen grundsätzlich regelbar sein (EnWG §14a).

Auch Bestandsanlagen (also Geräte, die vor 2024 installiert wurden) können angemeldet werden. Sie profitieren nach erfolgter Anmeldung und Nachweis der Steuerbarkeit ebenfalls vom reduzierten Netzentgelt – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Steuerung stattfindet.

Für den späteren Steuerungseingriff ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und eine Steuerbox erforderlich. Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich beginnen ab dem 01.01.2025 mit der Installation, alle technischen Voraussetzungen sind spätestens bis 31.12.2025 hergestellt.

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