Monteur wechselt Zähler für Strom, Wasser oder Gas
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Der Zähleraustausch

Ihre Zähler für Strom, Wasser und Gas sind zentrale Elemente der Energie- und Wasserversorgung in Ihrem Haushalt. Sie erfassen den jeweiligen Verbrauch und sorgen dafür, dass Ihre Abrechnungen korrekt und zuverlässig erfolgen. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, diese Zähler auszutauschen (z.B. wenn die Eichfrist abgelaufen ist). Falls Sie von uns ein Schreiben erhalten haben, dass Ihr Strom-, Wasser- oder Gaszähler ausgetauscht werden muss, gibt es keinen Grund zur Sorge. Der Austausch erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert und ist für Sie kostenlos.

Bei technischen Änderungen an Ihren Versorgungsanlagen – etwa der Installation einer Photovoltaikanlage, der Erhöhung der Stromanschlussleistung oder Umbauten an Ihrer Wasser- oder Gasinstallation – kann ein Zählerwechsel erforderlich werden. Ihr Installateur meldet dies direkt bei uns, und wir koordinieren den Austausch des Zählers.

Terminänderung Zähleraustausch

Sie haben einen Termin zum Zähleraustausch erhalten und können diesen nicht wahrnehmen? Kein Problem!

Sie können Ihren Termin ganz einfach rund um die Uhr online ändern.

Fragen und Antworten zum Zähleraustausch

Ja, der Einbau neuer Zähler (Messeinrichtungen) ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ablehnung des Zählerwechsels ist daher nicht möglich.

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (digitaler Zähler) oder ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erhalten, hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch ab. Bei Erzeugungsanlagen wird zusätzlich die Leistung der Anlage berücksichtigt. Die genauen Grenzen finden Sie auf unserer Website:
stadtwerke-service.de/smart-meter

Moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler, der den aktuellen Stromverbrauch anzeigt und vergangene Verbrauchsdaten speichert. Sie ermöglicht Einblicke in den eigenen Energieverbrauch, bietet jedoch keine automatische Übertragung der Daten.

Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

Ein intelligentes Messsystem kombiniert die Funktionen der modernen Messeinrichtung mit einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Dadurch können Verbrauchsdaten automatisch an den Energieversorger gesendet. Der Stromverbrauch wird etwa alle 15 Minuten erfasst. Dies bietet die Basis für einen detaillierten Überblick über Ihren Energieverbrauch.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde eingeführt, um das Verbrauchsverhalten zu optimieren und die Auslastung sowie Steuerung der Stromnetze zu verbessern. Durch diese Regelung erhofft sich die Bundesregierung eine effizientere Nutzung der Energieinfrastruktur.

Für Ihr Netzgebiet ist die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Der Messstellenbetreiber kümmert sich ausschließlich um den Betrieb der Messstellen, also der Stromzähler. Neben Ihrem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ist er ein weiterer Akteur auf dem Energiemarkt. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen, solange der reibungslose Betrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet ist.

Die Entgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme unterliegen gesetzlichen Preisobergrenzen. Die aktuellen Preise finden Sie in den Preisblättern auf unserer Website:
stadtwerke-service.de/smart-meter

In der Regel erfolgt die Abrechnung der Entgelte über Ihren Stromlieferanten, es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob Preisänderungen an Sie weitergegeben werden.

Der Austausch der Stromzähler ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Damit sollen intelligente Stromnetze besser gesteuert und optimal ausgelastet werden.

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