Mann und Frau begutachten Bauplan auf Baustelle für Hausanschluss
Startseite > Netzanschluss > Hausanschluss

Jetzt ganz einfach online Ihren Hausanschluss (neu / ändern / erweitern) anfragen

Die Vorlaufzeit für Hausanschlüsse (neu) beträgt aufgrund von Ressourcenengpässen bei unseren Tiefbaudienstleistern aktuell 4 Monate nach Auftragserteilung. Netzanschlussänderungen oder Umsteller auf Erdgas können nur bei einen Ortstermin geplant werden. Hier betragen die aktuellen Wartezeiten im Moment, bedingt durch das hohe Anfragevolumen, ca. 6 bis 8 Wochen. Nach Auftragserteilung (Sie senden uns das Angebot als Auftrag unterzeichnet zurück) berücksichtigen Sie bitte weitere 11 Wochen bis zur Ausführung.

Sie planen eine Wärmepumpe – nicht vergessen, die elektrische Leistung incl. Zusatzheizstab in kW bei uns anzufragen. Das Datenblatt der Wärmepumpe bitte unbedingt mit hochladen. Ebenso bitte die aktuellen Wohn-/Gewerbeeinheiten mitteilen.

Sie möchten Ihre derzeitige Wärmequelle (Öl, Nachtstromspeicher oder Holz etc.) auf Gas umstellen. Nutzen Sie die nachfolgende Fragestrecke. Vorab sollte allerdings bereits klar sein, ob es eine reine Gastherme oder aber eine Hybridheizung wird.

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben bzw. halten Sie für die nachfolgenden Schritte folgende Unterlagen bereit:

Neubau

  • Wir fertigen nur Komplettangebote (Strom – Gas – Wasser / Strom – Wasser / Strom – Wärme – Wasser).
  • Baustrom vorab gibt es nicht als Einzelposition.
  • Grundrissplan incl. Einzeichnung der Mehrsparte sowie Leitungsführung und amtlichen Lageplan im Originalmaßstab (falls möglich als DXF Datei und/oder als PDF)
  • verbindliche Leistungsangaben für alle Gewerke
  • Bei Gewerbeobjekten reichen Sie bitte eine separate Leistungsaufstellung mit Angabe und Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors ein.
  • ggf. Vollmacht des Grundstückbesitzers / Anschlussnehmers falls im Auftrag angefragt wird mit hochladen. Ein formloser 2-Zeiler reicht hier vollkommen aus oder Sie nutzen unseren Vordruck.

Gasumsteller

  • Gastherme oder/und Hybridheizung
  • Leistungsangaben der kompletten Anlage / gern mit Datenblatt
  • Fotos der Anschlussräume, Vorgarten, Straße siehe Beispiel

Änderung / Umlegung bestehender Anschlüsse

  • Leistungsangaben / gern mit Datenblatt
  • Falls ein amtlicher Lageplan vorhanden ist, diesen bitte mit hochladen.
  • Fotos der Anschlussräume, Vorgarten, Straße siehe Beispiel

Berechnungshilfen

Berechnungshilfen für die Leistungsangaben finden Sie hier:

Als Hilfestellung haben wir für Sie ferner unsere Bauherrenbroschüre (PDF) erstellt. Hier können Sie u.a. Einzelheiten zu unserer Mehrspartenhauseinführung nachlesen. Die einzubauende Dimension stimmen Sie im Vorfeld bitte mit uns ab. Ebenfalls enthalten ist ein QR Code sowie der Link zu einem Video für den Einbau.

Stellen Sie bequem online Ihre Anfrage:

Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG sind gesetzlich verpflichtet, jeden an das Stromnetz anzuschließen – solange es sich um einen Anschluss in Niederspannung handelt. Außerdem muss die Nutzung des Anschlusses für die Stromversorgung ermöglicht werden.

Diese Pflicht ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Die NAV ist seit dem 12. Juli 2005 gültig. Sie wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Verordnung enthält wichtige Regelungen für den Netzanschluss von Haushaltskunden und anderen Letztverbrauchern.

Sie finden die NAV auf der Website des Bundesministeriums der Justiz:

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) (extern)

Die Stadtwerke Willich GmbH und Stadtwerke Meerbusch GmbH sind verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

Die Verordnung wurde am 07. November 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederdruck in Kraft getreten und zu beachten.

Die Niederdruckanschlussverordnung gilt mit Inkrafttreten ab dem 12.07.2005. Sie finden diese unter nachstehender Verlinkung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) (extern)

Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung

Die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Willich GmbH und Stadtwerke Meerbusch GmbH sind ebenso bindend wie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) selbst.

Für das Versorgungsgebiet Willich hat folgende ergänzende Bedingung seine Gültigkeit:

Für das Versorgungsgebiet Meerbusch hat folgende ergänzende Bedingung seine Gültigkeit:

Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ergänzenden Bedingungen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Soweit vom Netzbetreiber nicht anders bekannt gegeben, werden Änderungen nach öffentlicher Bekanntgabe zum nachfolgenden Monatsbeginn wirksam. Ergänzend zu den Bedingungen gilt die NDAV in Ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.