Unser Stromnetz

Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG ist eine 100% Tochter der Stadtwerke Willich GmbH und der Stadtwerke Meerbusch GmbH. Die Stromnetze der Muttergesellschaften wurden zum 01. Januar 2019 an die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG verpachtet. Daher bitten wir Sie, sich bei sämtlichen Anliegen hinsichtlich der Netznutzung ab sofort an diese Gesellschaft zu wenden. In ihrer Eigenschaft als Netzbetreiber wickelt die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Netzführung ab.

Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG ermöglicht eine diskriminierungsfreie Nutzung Ihrer Stromnetze entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005

Weitere Informationen

Im folgenden finden unsere Marktpartner, darunter Energielieferanten, Netzbetreiber, Regulierungsbehörden und Kommunen, alle relevanten Informationen im Rahmen unserer Veröffentlichungspflichten. Wir legen großen Wert auf Transparenz und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG ist eine 100% Tochter der Stadtwerke Willich GmbH und der Stadtwerke Meerbusch GmbH. Die Stromnetze der Muttergesellschaften wurden zum 01.01.2019 an die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG verpachtet. Daher bitten wir Sie, sich bei sämtlichen Anliegen hinsichtlich der Netznutzung ab sofort an diese Gesellschaft zu wenden. In ihrer Eigenschaft als Netzbetreiber wickelt die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Netzführung ab.

Die aktuellen Netzentgelte für das Jahr 2025 finden Sie im nachfolgendem PDF-Dokument:

Atypische Netznutzung und individuelle Netzentgelte

Der §19 Abs. 2 StromNEV sieht vor, Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Stromnetzentgelt anzubieten und dieses zu vereinbaren. Im Verteilnetz der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG bestehen zurzeit keine Vereinbarungen mit Letztverbrauchern.

Der §19 Abs. 3 StromNEV sieht vor, für Letztverbraucher unter bestimmten Voraussetzungen ein gesondertes Stromnetzentgelt für die singuläre Nutzung von Netzbetriebsmitteln festzulegen. Die Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG veröffentlicht an dieser Stelle die in ihrem Netz bestehenden Marktlokationen mit den zugehörigen Kosten für singulär genutzte Betriebsmittel:

IdentifikationsmerkmalMarktlokationOrtEntgelt für singulär genutzte Betriebsmittel in €/a gem. §19 (3) StromNEV je Entnahmestelle
DE00018146483V000000000000058186950505303194Meerbusch 41.739,91 €
DE007245406680000000000000000304050505325065Meerbusch 13.571,78 €

Netzanschlüsse für Strom, Gas und Wasser können Sie auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt Netzanschluss anfragen.

Archiv:

Singulär genutzte Betriebsmittel 2021 (PDF) (Excel)

Singulär genutzte Betriebsmittel 2020 (PDF) (Excel)

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) sind die wesentlichen Grundlagen eines neuen Netzzugangsmodells vorgegeben. Betreiber von Stromversorgungsnetzen sind verpflichtet jeden nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Nachfolgend finden Sie Verträge und weitere Anforderungen zum Netzzugang aufgeführt.

Netznutzungsvertrag

Netznutzungsvertrag (PDF)

Der Netznutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und entspricht der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az. BK6-17-168 vom 20.12.2017) in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern. Im folgenden finden Sie weitere Anlage zum Lieferantenrahmen-/Netznutzungsvertag:

Netzengpässe

Gemäß des §15 Abs. 4 und 5 StromNZV sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Diese Pflicht umfasst:

  • die Angabe der Netz- bzw. Umspannebene,
  • des Streckenabschnitts
  • und die prognostizierte Dauer

Im Stromnetz der Stadtwerke Service bestehen zurzeit keine Engpässe.

Festlegung des Grundversorgers

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach §18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß §36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2021 den Grundversorger ermittelt.

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Für unser Netzgebiet Willich der allgemeinen Stromversorgung wurde als Grundversorger ermittelt:

Stadtwerke Willich GmbH

Für unser Netzgebiet Meerbusch der allgemeinen Stromversorgung wurde als Grundversorger ermittelt:

Stadtwerke Meerbusch GmbH

Die Grundversorgungspflicht der genannten Energieversorgungsunternehmen gelten bis zum 31. Dezember 2024.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01. Juli 2024.

Bedingungen und Preise der Grund- und Ersatzversorgung

Die Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung zu veröffentlichen.

Die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom entnehmen Sie der Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV.

Das Stromversorgungsgebiet der Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG beschränkt sich auf das Stadtgebiet der Willich und Meerbusch.

Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers unter den nachstehenden Links:

Stadtwerke Willich GmbH

Stadtwerke Meerbusch GmbH

Sie möchten nähere Informationen zu unserem Stromnetzgebiet, wie groß bspw. die versorgte Fläche ist oder wie viele Entnahmestellen es gibt? Solche und andere Strukturmerkmale finden Sie hier.

NetzebeneAnzahl / Länge / GrößeEinheit
Mittelspannung – Kabel450km
Niederspannung  – Kabel1.096km
Niederspannung nur Hausanschlussleitungen  – Kabel381km
Niederspannung ohne Hausanschlussleitungen  – Kabel681km
Mittelspannung – Freileitung23km
Niederspannung  – Freileitung34km
Niederspannung nur Hausanschlussleitungen  – Freileitung8km
Niederspannung ohne Hausanschlussleitungen  – Freileitung26km
UmspannebeneMVA
Mittelspannung235,8
Netz- bzw. UmspannebenekWh
Hochspannung- / Mittelspannung21.464.008
Mittelspannung107.408.996
Mittel- / Niederspannung15.354.174
Niederspannung239.106.200
Netz- bzw. UmspannebeneAnzahl
Hochspannung- / Mittelspannung13
Mittelspannung177
Mittel- / Niederspannung109
Niederspannung67.466
GemeindeAnzahl
Willich50.916
Meerbusch57.422
GemeindeFläche in km²
Willich18
Meerbusch17
GemeindeFläche in km²
Willich68
Meerbusch64
Netz- bzw. UmspannebenekWh
Hochspannung- / Mittelspannung26.972.551
Mittelspannung14.445.464
Mittel- / Niederspannung1.803.722
Niederspannung37.433.942
Anzahl der leistungsgemessenen Entnahmestellen:455

Die Aktualisierung und Veröffentlichung der Strukturmerkmale des Stromnetzes erfolgen gemäß gesetzlicher Bestimmungen.

Die Zeitfenster, innerhalb derer ein atypischer Netznutzer (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) im Vergleich zu den übrigen Netznutzern eine Lastabsenkung aufweist (Hochlastzeitfenster des Netzes), sind durch den Netzbetreiber zu ermitteln.